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   BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89   

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BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89 (https://dejure.org/1991,5527)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1991 - 1 WB 130.89 (https://dejure.org/1991,5527)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1991 - 1 WB 130.89 (https://dejure.org/1991,5527)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Berufssoldaten auf die Verlängerung einer bestehenden Auslandsverwendung - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung - Abhängigkeit der Versetzungs- und Verwendungsentscheidung vom Ermessen des militärischen Vorgesetzten - ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.08.1978 - 1 WB 112.78

    Hauptsacheverfahren - Eilverfahren - Faktische Identität von Anträgen - Antrag

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Eine bindende Zusage liegt indes nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 163; 63, 110; 83, 255, 259) [BVerwG 27.11.1986 - 1 WB 102/84].

    Selbst wenn man eine Äußerung Oberst O. in dem im Wortlaut nicht mehr rekonstruierbaren Gespräch als objektive Zusage auslegen wollte, wäre diese nicht mit Bindungswillen von einem dazu befugten Vorgesetzten, nämlich mindestens von dem zuständigen Sachbearbeiter im Ministerium - P IV 3 - als der Stelle abgegeben worden, die die entsprechende personelle Entscheidung zu treffen hatte (BVerwGE 63, 110, 113) [BVerwG 16.08.1978 - 1 WB 112/78].

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Derartige Entscheidungen, die die Verwendung eines Soldaten zum Gegenstand haben, sind truppendienstlicher Natur, so daß für sie der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 46, 220, 222 [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72]; 76, 243) [BVerwG 11.12.1984 - 1 D 113/83].

    Ein solcher Fall kann insbesondere dann gegeben sein, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls höherwertigen Stelle zu verwenden (BVerwGE 76, 243, 246 [BVerwG 11.07.1984 - 1 WB 176/82] m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 116.74
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auch künftig auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 115; BVerwG Beschluß vom 29. August 1990 - 1 WB 15/90).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 1 WB 15.90

    Weitere Verwendung eines Berufssoldaten - Einhaltung einer verwaltungsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Die vorübergehende Verwendung eines Soldaten auf einem höherwertigen Dienstposten gibt ihm keinen Anspruch darauf, auch künftig auf einer diesem Dienstposten gleichwertigen Stelle verwendet zu werden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 115; BVerwG Beschluß vom 29. August 1990 - 1 WB 15/90).
  • BVerwG, 21.07.1982 - 1 WB 25.80

    Rechtmäßigkeit des Unterbleibens einer Verwendungsentscheidung betreffend die

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Auch eine Mehrzahl von - direkter oder indirekter - Planungsmitteilungen kann sich deshalb nicht zu einer im Rechtssinne verbindlichen Zusage summieren (BVerwG Beschluß vom 21. Juli 1982 - 1 WB 25/80).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungs- oder Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO; BVerwGE 73, 51 f.; 86, 25) [BVerwG 10.05.1988 - 2 WDB 6/87].
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Die Ermessensentscheidung kann vom Senat nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bei der Ablehnung eines Versetzungs- oder Verwendungsbegehrens den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO; BVerwGE 73, 51 f.; 86, 25) [BVerwG 10.05.1988 - 2 WDB 6/87].
  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Eine bindende Zusage liegt indes nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 163; 63, 110; 83, 255, 259) [BVerwG 27.11.1986 - 1 WB 102/84].
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Dagegen führt das bloße Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg; Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrundeliegt (BVerwGE 53, 23, 27).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89
    Die "Beschwerde" des Antragstellers vom 23. Juni 1989 gegen die ihm im Schreiben des BMVg vom 12. Mai 1989 mitgeteilte Absicht, ihn nach Ablauf der Auslandsverwendung nicht auf einen A 12-Dienstposten, sondern als Personaloffizier zur SDL auf einen A 11-Dienstposten zu versetzen, erfaßt als Antrag auf gerichtliche Entscheidung ohne weiteres die später ergangene förmliche Versetzungsverfügung vom 1. August 1989 (BVerwGE 63, 187).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

  • BVerwG, 10.05.1988 - 2 WDB 6.87

    Ausführung eines Befehls - Leistungsfähigkeit - Bereitschaft zur Dienstleistung -

  • BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

  • BVerwG, 11.12.1984 - 1 D 113.83

    Disziplinarrecht - Konkurrenz mit Strafe - Berufung

  • BVerwG, 17.03.1988 - 1 WB 81.87

    Anspruch eines Soldaten auf örtliche oder fachliche Verwendung - Überprüfung

  • BVerwG, 11.01.1977 - 1 WB 95.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92

    Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der

    Ist somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, ist der BMVg grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 130.89 -).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91

    Einhaltung des Grundsatzes der Vorverwendung bei der Beförderung eines Offiziers

    Eine zeitweilige Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten gibt keinen Anspruch, weiterhin oder wieder auf einem entsprechenden Dienstposten verwendet zu werden (Beschlüsse vom 17. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 116.74 - <BVerwGE 53, 115> und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 130.89 -).
  • BVerwG, 14.06.1994 - 1 WB 35.93

    Zusage der Beförderung an einen Soldaten - Anspruch eines Soldaten auf

    Ist eine Ermessensbindung nicht gegeben, war die personalbearbeitende Stelle grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 130.89 -), wie dies in dem Personalgespräch vom 23. Dezember 1991 geschehen ist.
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